Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Viagra?
Die erektile Dysfunktion (ED) , im allgemeinen als Impotenz bezeichnet, gilt sowohl bei Medizinern als auch unter Juristen als anerkannte Krankheit. Das wurde in einem höchstrichterlichen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. September 1999 (AZ B 8 KN 9/98 KR R) und auch in der anschließenden Rechtsprechung so bestätigt. Was die Kostenübernahme aber angeht, hängt es dennoch davon ab, ob Sie als Betroffener gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
Die Situation bei den gesetzlichen Krankenkassen
Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse bei Erektionsproblemen kaum vorhanden
Nach dem oben erwähnten Urteilsspruch des BSG müsste für gesetzlich Versicherte ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme von Arznei- und Hilfsmittel folgen (§§ 27f SGB V), die zur Behandlung der erektilen Dysfunktion eingesetzt werden. Mit der Gesundheitsreform 2004 – dem Gesetz zur Modernisierung des Gesundheitswesens (GMG) – wurden bestimmte Medikamente gegen die erektile Dysfunktion von der Kostenübernahme allerdings ausgeschlossen.
In § 34 SGB V heißt es nun:
Damit sind seit 2004 sämtliche Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen, die das Symptom Erektionsstörungen behandeln. Das betrifft alle Medikamente mit PDE5-Hemmer (Cialis, Levitra, Viagra) und dem Wirkstoff Yohimbin (Yocon Glenwood, Yohimbin Spiegel) sowie die SKAT, MUSE und das Mittel Vitaros. Dass die Kostenübernahmen für diese Medikamente nicht mehr übernommen werden, ist eine recht wirklichkeitsfremde Entscheidung. Schließlich geht es bei einer medikamentösen Behandlung der erektilen Dysfunktion (ED) nicht um Lifestyle oder Verbesserung der Lebensqualität, sondern um die Behandlung einer Krankheit, die ernsthafte körperlich und psychische Folgen mit sich bringen kann.
Bedauerlicherweise hat das BSG, das die erektile Dysfunktion 1999 als Krankheit anerkannt hatte, auch die Streichung der oben genannten Arzneimittel gegen Erektionsstörungen aus dem Leistungskatalog bestätigt (AZ B 1 KR 25/03 R). In dieser Entscheidung vom 10. Mai 2005 heißt es:
“Krankenversicherung – Arzneimittel [hier Viagra] – kein Ausschluss einer krankheitsbedingten erektilen Dysfunktion bis Ende 2003 – ab 1. 1. 2004 gesetzlicher Ausschluss – keine Versorgung durch die Krankenkasse – Verfassungsmäßigkeit”
In einem weiteren Urteil des BSG vom 6. März 2012 (AZ B 1 KR 10/11 R) wird die ausgeschlossene Kostenübernahme der Arzneien durch die gesetzlichen Krankenkassen als grundgesetzkonform bestätigt. Auch verstößt der Ausschluss nicht gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Maßgeblicher Grund ist, dass der Übergang zwischen krankhaftem und nicht krankhaftem Zustand in diesem Bereich hochgradig subjektiv ist und daher nicht allgemein per Gesetz beschrieben werden kann.
Damit sind Klagen von Betroffenen an deutschen Gerichten praktisch aussichtslos. Dass andere Länder die Frage nach der Kostenübernahme von Arzneimitteln gegen die erektile Dysfunktion anders beantworten, zeigt das Beispiel Österreich. Der dortige Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Weg frei für eine Kostenübernahme gemacht.
Seltsamerweise sind nur die Arzneimittel von der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ausgeschlossen, alle anderen medizinischen Leistungen zur Diagnose und Behandlung der erektilen Dysfunktion sind weiterhin Bestandteil des Leistungskatalogs. Die Beratung und Behandlung durch einen Facharzt sowie die Diagnostik und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen (beispielsweise Blutentnahme, SKIT, Ultraschall) werden von der Krankenkasse übernommen.
Achtung! Sie sollten jedoch genauer hinschauen, da einige Fachärzte versuchen, auf das Erstgespräch folgende Gespräche als privat zu zahlende Leistungen in Rechnung zu stellen. Dafür werden Begriffe wie “eingeleitete”, “erweiterte” oder “fortgesetzte” Behandlung aufgeführt. Alle Beratungsleistungen und Verfahren zur Diagnostik sind Kassenleistungen und daher nicht privat zu zahlen. Versucht ein Arzt etwas in der Richtung bei Ihnen, suchen Sie sich schleunigst einen neuen.
Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen sind Hilfsmittel wie die Vakuum-Erektionshilfe und Erektionsringe weiterhin enthalten. Diese müssen Sie somit auch nicht selbst zahlen, wenn der Arzt eine erektile Dysfunktion bei Ihnen feststellt. Auch die psychotherapeutische Behandlung ist weiterhin eine Leistung der gesetzlichen Kassen. Ebenfalls übernommen werden die Testosteron-Ersatz-Therapie (alle Formen) sowie operative Eingriffe wie beispielsweise das Einsetzen von Schwellkörper-Implantaten.
Die Situation bei den privaten Krankenversicherungen
Kostenübernahme bei Erektionsstörungen der privaten Krankenkasse abhängig vom Vertrag
Private Krankenversicherer sind durch die Gesundheitsreformen in diesem Bereich zunächst nicht betroffen. Wie Ihre Situation als Privatversicherter aussieht, hängt von dem Vertrag ab, den Sie mit der privaten Krankenversicherung geschlossen haben. Welche Leistungen von der Versicherung übernommen werden, hängt somit von den aufgelisteten oder ausgeschlossenen Leistungen des Vertrags ab. Dafür müssen Sie einen Blick in den Vertrag werfen.
Dabei kann die Kostenübernahme für die Behandlung der erektilen Dysfunktion direkt im Vertrag oder im abgehängten Leistungsverzeichnis ausgeschlossen sein. Hierbei kommt es auch auf die Formulierung oder Teilbereiche des Ausschlusses an. Beispielsweise könnte eine Klausel so aussehen, dass Mittel für eine Potenzsteigerung ausgeschlossen sind, die Behandlung einer diagnostizierten erektilen Dysfunktion aber übernommen wird – einschließlich Arzneimittel.
Dennoch verweigern leider immer wieder private Krankenversicherungen die Kostenübernahme. Ob Sie in einem solchen Fall eine Klage einreichen, ist genau zu überdenken. Müssen die Medikamente selbst gezahlt werden, kann das schnell zu einer hohen finanziellen Belastung werden. Dennoch sollten Sie sich unbedingt rechtlichen Rat einholen, wenn Ihre private Krankenversicherung die Kostenübernahme verweigert.
In Klagefällen kommt zudem hinzu, dass die Gerichte in der Vergangenheit nicht einheitlich entschieden haben. Neben dem genauen Vertrag ist somit auch die rechtliche Argumentation sehr individuell. Zudem kann es sein, dass entsprechende Ausschlussklauseln rechtsunwirksam sind. Ein Grund mehr, rechtlichen Beistand zu suchen.
Situation bei Beihilfeanspruch
Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben eventuell einen Beihilfeanspruch, die bei bestimmten medizinischen Kosten greift. Ob und wie weit Kosten der Behandlung gegen eine erektile Dysfunktion übernommen werden, ist über die letzten Jahre sehr unterschiedlich entschieden worden. Auch die gerichtlichen Urteile hierzu fielen sehr unterschiedlich aus. Im Zweifel sollten Sie auch hier juristischen Beistand unbedingt suchen.
Update 17.06.2020
Kosten für Viagra von der Steuer absetzen
Dem Finanzamt ist es egal ob Sie Kassen- oder Privatpantient sind. Aus diesem grund gilt: Wenn Sie Viagra selbst bezahlt haben, können Sie die Rechnung daür von der Steuer absetzen (wenn Sie Viagra in einer normalen Apotheke kaufen). Vorraussetzung dafür ist ein Rezept von einem Arzt. Wenn Sie dann am ende des Jahres die Rechnungen zusammen haben, tragen Sie die Summe in Ihre Steuererklärung ein.
Für den Nachweis müssen Sie alle Quittungen und ärztlichen Verschreibungen behalten. So kann das Finanzamt nachvollziehen, dass Sie den angegebenen Betrag auch wirklich in der Apotheke bezahlt haben, und zweitens Sie für jede Rechnung auch ein Rezept haben. Auch wenn es nicht oft passiert, aber der zuständige Finanzbeamte kann durchaus auch mal genauer hinschauen.
Das Geld, welches Sie in der Apotheke für das Potenzmittel ausgeben, zählt zu den Krankheitskosten. Und diese Kosten können Sie von der Steuer absetzen. Beachten Sie jedoch, dass Sie nur die Ausgaben absetzen dürfen, die zu Ihrer „persönlichen Eigenbelastung“ zählen.
Ausnahme benignes Prostatasyndrom
Eine Ausnahme bei der Erstattung der Kosten stellt die Behandlung des benigne Prostatasyndrom (BPS) dar. Dieses tritt bei Männern ab etwa 30 Jahren auf. Die Hauptursache dieses Zellwachstums an der Prostata ist das sich änderne Verhältnis zwischen Testosteron und Östrogen im Körper. Von Natur aus sinkt der Testosteronspiegel des Mannes je älter er wird, während der Anteil der Östrogene und das Dihydrotestosteron (DHT) steigt. Weiterhin begünstigen ein Zuwachs an Stammzellen und die vermehrte Ausschüttung von Wachstumshormonen die Entstehung von BPS.
Es gibt gutartige Prostatavergrößerungen, die sich nicht auf de Gesundheit des Mannes auswirken. Liegt eine BPS vor, kommt es zu verschiedenen Beeinträchtigungen, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen. Dazu gehören Schmerzen beim Wasserlassen oder einen gestörten Harnabfluss aus der Blase.
Tadalafil zur Behandlung von BPS
Bei Tadalafil handelt es sich um den Wirkstoff von Cialis, welches zur Medikamenten-Gruppe der PDE-5-Hemmer gehört.
PDE-5 wird in den Hoden gebildet und hat die Aufgabe, das zyklische Guanosinmonophosphat (cGMP) abzubauen. cGMP hat eine entscheidenden Anteil daran, eine Erektion aufzubauen und aufrecht zu erhalten. Es entspannt die kleinsten Zellen im Penis, wodurch mehr Blut in die Schwellkörper fließen kann. Liegt das benigne Prostatasyndrom vor, wird eine Entspannung der Muskulatur angestrebt, um den Harnabfluss zu erleichtern und die Schmerzen zu lindern.
Erstattung der Kosten für BPS
Wie wir bereits wissen, wird Cialis im Normalfall zu den Lifestyle-Medikamenten gezählt, die der Steigerung der Leistungsfähigkeit und des persönlichen Wohlbefindens dienen. Auch wenn Erektionsprobleme eine starke Auswirkung auf den Mann haben, werden die Kosten dafür nicht von der GKV übernommen.
Bei der Behandlung des benignen Prostatasyndroms wird das Medikament jedoch erstattet. In diesem Fall geht es nicht in erster Linie darum die sexuelle Leistungsfähigkeit zu steigern, sondern um effektiv eine durchaus schwere körperliche Erkrankung zu behandeln. Die Behandlung von BPS durch Cialis soll die Beschwerden auf Dauer lindern. Deshalb kommt ausschließlich Cialis mit 5 mg Tadalafil zum Einsatz, welches sich zur täglichen Einnahme eignet. Tadalafil ist der einzige PDE-5-Hemmer, der sich mit einer geringen Dosierung für die tägliche Einnahme eignet. Mehr dazu lesen Sie auch im Artikel über Cialis Daily.
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Ich denke da kann man ewig drauf warten. Eine KK die das machen würde, würde shcnell viele Kunden gewinnen,a lso warum macht es dann keine?
Es wird immer von Benachteiligung von Frauen gesprochen, aber hier ist wieder einmal ein Fall, wo Männer hintenan gestellt werden. Erektionsprobleme bei Männern sind eine anerkannte Krankheit, aber die Folgen dieser Tatsache werden außer acht gelassen. Männer haben keine Lobby, im Gesundgheitswesen schon gar nicht.
Eigentlich eine Frechheit das die Kassen das nicht übernehmen. Wenn es als Krankheit anerkannt ist, warum werden die Kosten nicht übernommen? Da sieht man mal wieder, welche Rolle ein Mann spielt.